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Entsprechend den neuen Vorschriften, die am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten sind, sind Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon mitverantwortlich für die Umsatzsteuerabführung durch ihre Benutzer. Dies bedeutet, dass jeder, der seine Produkte an ausländische Verbraucher auf internationalen Verkaufsplattformen verkauft, in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien Umsatzsteuer abführen und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das jeweilige Land angeben muss.
Verkäufer, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können den Standort ihres Produkts nicht angeben, was sich negativ auf die Sichtbarkeit des Angebots und letztendlich auf den Verkauf auswirkt.
Diese Maßnahmen sollen das deutsche, französische und britische Steuersystem verschärfen. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft auch andere EU-Länder ähnliche Vorschriften einführen werden.
Die Registrierung für die Umsatzsteuer in anderen Ländern mag auf den ersten Blick lästig und geschäftslastig erscheinen, ist es aber nicht. Sie trägt dazu bei, die Aktivitäten unehrlicher Verkäufer aus China zu beschränken, die Chancen auszugleichen und vor allem einige Prozentpunkte aufgrund der Differenz in den Grundsteuersätzen zu sparen.
Es lohnt sich fast immer
Der Mehrwertsteuersatz in Polen gehört zu den höchsten in Europa. Wenn Sie Produkte in Ländern mit niedrigeren Grundsteuersätzen verkaufen (z. B. Deutschland 19 %, Frankreich 20 %, Großbritannien 20 %), ist es sinnvoll, dies zu nutzen – selbst dann, wenn Sie Ihre Waren nicht in diesen Ländern lagern oder den Schwellenwert für den Fernabsatz nicht überschritten haben und die Registrierung freiwillig ist.
Durch die Abführung der Mehrwertsteuer im Verkaufsland können Sie die Preise senken, Ihr Angebot wettbewerbsfähiger machen oder die Marge erhöhen, indem Sie mit lokalen Verkäufern auf den gleichen Grundlagen konkurrieren.
Sie können sich jederzeit freiwillig zur Registrierung entscheiden, oder Sie sind verpflichtet, wenn Ihr Verkauf in einem Land die festgelegte Obergrenze überschreitet.
Freiwillig oder verpflichtend
Die Registrierung für die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren ins Ausland ist freiwillig oder verpflichtend. Sie müssen sich verpflichtend als Mehrwertsteuerzahler in einem Land registrieren, wenn:
Der tatsächliche Standort der Ware im Ausland erfordert immer eine Registrierung für die Umsatzsteuer (VAT) in diesem Land, auch wenn die Ware dort vorübergehend gelagert wird oder der lokale Verkauf gering ist. Dies wird besonders wichtig, wenn Sie Fulfillment-Dienstleistungen wie Amazon FBA oder Amazon Pan-European FBA nutzen. In letzterem Fall hat der Verkäufer nur begrenzten Einfluss auf den Lagerort seiner Produkte, wodurch er gezwungen sein kann, sich in mehreren Ländern zu registrieren.
Die Registrierung für die Umsatzsteuer erfolgt in jedem Land separat und verläuft jeweils etwas anders. Wenn Sie Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Prozesse zur Erlangung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland, Frankreich, Tschechien, Spanien oder Italien zu durchlaufen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, dem Ausfüllen der entsprechenden Formulare und konsultieren diesbezüglich mit Ihrem polnischen Steuerberater im Hinblick auf die Grundsätze der Abrechnung und Dokumentation von Auslandstransaktionen gemäß dem polnischen Steuerrecht.
Die ausländische Umsatzsteuer wird durch Einreichung von regelmäßigen elektronischen Erklärungen abgerechnet. Wir helfen Ihnen dabei gemeinsam mit den mit uns kooperierenden Experten. Weitere Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Verkauf an Verbraucher finden Sie auf den Websites des Ministeriums für Unternehmertum und Technologie.
Sie geben den Versand an (einschließlich Lagerung) vom Gebiet eines bestimmten Landes an, obwohl die Ware tatsächlich zum Zeitpunkt des Verkaufs in Polen befindlich ist.
Wir registrieren Kunden zur Mehrwertsteuerabrechnung in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Tschechien und Spanien - also auf den größten internationalen E-Commerce-Märkten in Europa.
In Zusammenarbeit mit lokalen Steuerkanzleien werden wir elektronische Erklärungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Tschechien und Spanien für Sie vorbereiten und einreichen.
Verkaufen Sie von Polen aus online oder nutzen Sie Amazon FBA, oder vielleicht beide Modelle? Versteht Ihre Buchhalterin diese Spezifikation nicht und verlangt von Ihnen, für jede Transaktion einen Kassenbeleg auszustellen? Im Rahmen unseres Dienstes zur Registrierung für die Umsatzsteuer im Ausland erhalten Sie von uns alle Informationen, die von Steuerberatern vorbereitet wurden.
Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz in Deutschland bedeutet nicht nur eine Ersparnis von 4% aufgrund des Unterschieds in den Sätzen. Als Mehrwertsteuerzahler in Deutschland können Sie den deutschen Standort Ihres Produkts angeben, wodurch Ihr Angebot auf den eBay- oder Amazon-Listings besser sichtbar wird.
Klicken Sie auf die Schaltfläche rechts und füllen Sie das Formular aus. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
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